Chemie-Tarifvertrag 2019 - 2020 - 2021 - 2022: das sollten Chemie-Azubis wissen

Kategorie: Ausbildung, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz

Die Chemie-Arbeitgeber und die Gewerkschaft IG BCE haben einen neuen Chemie-Tarifvertrag (Ende 2019) abgeschlossen, der bis Ende März 2022 laufen soll. Teil des Tarifpakets sind auch die Regelungen zur Ausbildung. Wir fassen das Wichtigste zum Thema Tarifvertrag für Chemie-Azubis zusammen.

 

IG BCE Tarifvertrag Chemie 2021

Es gibt einen neuen Tarifvertrag in der Chemie. Das betrifft auch die Azubis - sie bekommen unter anderem ein höheres Ausbildungsgehalt.

IG BCE Tarifvertrag Chemie 2021

Tarifvertrag Chemie

Die Tarifverträge der Chemie regeln wesentliche Dinge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: das Gehalt, die Summe der Urlaubstage, Vorsorge-Regelungen und vieles mehr. Die Geltungsdauer (also wie lange ein Tarifvertag läuft) ist unterschiedlich.

Zum Beispiel gilt der Chemie-Tarifvertrag für das Entgelt nur für eine bestimmte Zeit (es gibt auch Tarifverträge, die länger laufen, aber andere Bereiche regeln). Nach Ablauf wird der Entgelt-Tarifvertrag neu verhandelt; und zwar (logisch...) in den Tarifverhandlungen.

Es verhandeln die Chemie-Sozialpartner als Stellvertreter für die Arbeitnehmer und die Betriebe

In den Chemie-Tarifverhandlungen verhandeln der Arbeitgeberverband BAVC (stellvertretend für die Unternehmen) und die Gewerkschaft IG BCE (stellvertretend für die Arbeitnehmer).

IG BCE und BAVC werden auch als die Chemie-Sozialpartner bezeichnet. Die Chemie-Sozialpartnerschaft hat sich in den letzten 30 Jahren entwickelt. Die Sozialpartner denken, dass man durch Gespräche mehr erreicht, als mit reiner Konfrontation - auch, wenn man unterschiedliche Ansichten hat.

Die Tarif-Einigung gilt für 580.000 Beschäftigte und die 26.000 Chemie-Azubis in den 1.900 Betrieben der Chemie- und Pharmaindustrie.

Der Tarifvertrag für Azubis heißt übrigens „Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg“. Darin wird die Ausbildung ganzheitlich betrachtet, zum Beispiel umfasst sie das Förderprogramm für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche (Start in den Beruf), Vereinbarungen zum (hohen) Ausbildungsplatzangebot, Grundsätze zur Übernahme sowie den Karrierewegweiser „Berufskompass Chemie“.

Chemie-Tarifvertrag 2019 - was für Azubis wichtig ist

Im November 2019 haben die Chemie-Sozialpartner die letzten Tarifverhandlungen beendet. Der Tarifabschluss hat eine lange Laufzeit von 29 Monaten und soll bis Ende März 2022 laufen. Das Entgelt wird in zwei Stufen erhöht: Ab 1. Juli 2020 und ab 1. Juli 2021 werden Ausbildungsvergütungen um 1,5 Prozent und 1,3 Prozent erhöht. Das macht zusammen 2,8 Prozent mehr Ausbildungsgehalt für Chemie-Azubis. Anfang 2020 erhalten alle Azubis eine Einmalzahlung, die sich am Gehalt orientiert. Mehr kann man hier nachlesen.

AusbildungsjahrVergütung (brutto) (variiert je nach Bundesland)
1. Jahr990 Euro bis 1.040 Euro
2. Jahr1.060 Euro bis 1.130 Euro
3. Jahr1.100 Euro bis 1.200 Euro
4. Jahr1.150 Euro bis 1.280 Euro

Außerdem erhalten Auszubildende vor der Abschlussprüfung zwei Tage bezahlte Freistellung zur Prüfungsvorbereitung. Stichwort Prüfung: Die Übernahmequote der Azubis liegt bei rund 92 Prozent. Der Anteil der unbefristeten Verträge unmittelbar nach der Ausbildung liegt im Bundesschnitt bei über 58 Prozent. Sehr oft geht die befristete Übernahme dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

Digitalisierung (nicht nur in) der Ausbildung

Als eine der ersten Branchen in Deutschland hat die Chemie die Wahlqualifikation „Digitalisierung und vernetzte Produktion“ für den Ausbildungsberuf Chemikant (m/w/d) eingeführt. Seitdem haben bereits über 700 Chemikanten diese neue Wahlqualifikation genutzt. Auch im Bereich der gewerblich-technischen Berufe hat die Branche viel zu bieten. Schaut euch hier im Blog die Berufe an!

Auch für ausgelernte Facharbeiter gibt es Qualifizierungen. Schon im letzten Tarifvertrag vereinbarten die Chemie-Sozialpartner die „Roadmap Arbeit 4.0“. Ziel: die Beschäftigten auf den digitalen Wandel vorbereiten – das wurde nun umgesetzt. Mithilfe einer KI-basierten Lösung wird eine umfangreiche Trendanalyse zu den Kompetenzen der Zukunft in der Chemie durchgeführt ("Future Skills Report Chemie"). Daneben wird es ein Tool zur Qualifikationsanalyse im Unternehmen geben. Dazu gehört auch eine Weiterbildungsberatung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit.

Tarifvertrag Chemie - Wir halten euch auf dem Laufenden

Den Artikel zum Thema Tarifvertrag in der Chemie aktualisieren wir immer, wenn es einen neuen Tarifabschluss gibt. Die erste Version erschien im Juni 2016. Die letzte Änderung war im Dezember 2019.

Kommentare
  • Tobias
    08. September 2021 um 14:02 Uhr
    Hallo Yannick, manche Unternehmen übernehmen die Gebühren. Manche stellen auch weitere finanzielle oder materielle Unterstützung zur Verfügung. Aber nicht alle können das. Daher haben wir eine Webseite dazu: https://www.berufskompass-chemie.de. Hier zeigen wir Entwicklungswege und Fördermöglichkeiten.

    Viele Grüße
    Tobias
  • Yannick
    08. September 2021 um 13:01 Uhr
    Wie ist das mit den Studiensemestergebühren beim dualen Studium? Müssen die übernommen werden?
  • ChemieAzubi
    16. November 2020 um 09:09 Uhr
    Hallo Laura,
    nein, denn die IG BCE hat einen eigenen Tarifvertrag. Am besten fragst du den TV in der Personalabteilung an.
    Viele Grüße
    Stefanie
  • Laura
    14. November 2020 um 16:04 Uhr
    Hallo,
    Wie sieht es auch mit denen, die bei der IG BCE eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement machen, zählt die Gehaltstabelle auch dafür?
    LG laura
  • ChemieAzubi
    17. Juli 2019 um 17:05 Uhr
    Hallo Caro,
    danke für den Kommi. Ich kann leider keine Rechtsauskunft geben. Aber online habe dies gefunden: "Der Resturlaubsanspruch bleibt erhalten - Beim Urlaub sind das Ausbildungsverhältnis und das anschließende Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten, wenn dazwischen keine Unterbrechung vorliegt. Einen möglichen Resturlaub aus dem Ausbildungsverhältnis nimmt der „Ex-Auszubildende“ demnach mit ins neue Arbeitsverhältnis. Eine finanzielle Abgeltung des alten Urlaubs ist in diesem Fall nicht möglich." Quelle: www.haubner-stb.de

    Oder einfach „Auszubildende Urlaub nach Übernahme“ googlen. Oder es findet sich etwas in deinem Ausbildungsvertrag. Alternativ die Personalabteilung fragen.

    Viele Grüße
    ^sl
  • Caro
    17. Juli 2019 um 11:11 Uhr
    Wie sieht es aus mit dem Urlaub bei einer Übernahme nach der Ausbildung? Muss man seinen Urlaub vor Ende der Ausbildung genommen haben oder kann diese ins Arbeitsverhältnis übernommen werden? Habe dazu leider nur einen Artikel von 2014 gefunden und weiß nicht ob der noch aktuell ist.
  • ChemieAzubi
    21. Februar 2019 um 14:02 Uhr
    Hallo Michael,

    vielen Dank für den Hinweis. Es lohnt sich immer nachzufragen, welche Möglichkeiten der Tarifvertrag bietet. Zu beachten ist dabei, für wen die Regelungen gelten. Ein Azubi befindet sich in einem Lehrverhältnis. Er ist kein klassischer Arbeitnehmer. Somit gibt es manche Leistung des Betriebes erst nach erfolgreicher Ausbildung und Übernahme.

    Viele Grüße
    Tobias
  • Michael Freitag
    19. Februar 2019 um 16:04 Uhr
    Klasse, dass es eine Seite speziell für Chemie-Azubis gibt! Sie bietet einen guten Überblick. Aber neben der Vergütung gibt es viele weitere Zahlungen des Arbeitgebers, auf die man Anspruch hat (vermögenswirksame Leistungen, Zulage zum Riester-Vertrag) oder die helfen, Steuern zu sparen (Gehaltsumwandlung). Darauf solltet ihr ebenfalls hinweisen, weil die Azubis meist wegen mangelnder Kenntnis auf Geld verzichten.
  • ChemieAzubi
    05. Dezember 2018 um 09:09 Uhr
    Hallo Marlies,

    danke für den Kommentar. Leider kann ich dazu nichts sagen, denn wir können keine Rechtsberatung geben. Am besten holst Du dir mehr Informationen beim Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft - im Falle eines Chemiebetriebs die IG BCE.

    Viele Grüße
    Stefanie
  • Marlies Meyer
    04. Dezember 2018 um 16:04 Uhr
    mein Arbeitgeber zahlt die Einmalzahlung von 280,00 € nicht.
    Auch zahlt mein Arbeitgeber die tarifliche Erhöhung nur mit 2,5 %.
    Ist das rechtens ?
    Marlies Meyer
Kommentar verfassen